Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.10.2026
- § 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
- § 2 Leistungen
- § 3 Vertragsschluss und Testphase
- § 4 Preise und Zahlung
- § 5 Laufzeit und Kündigung
- § 6 KI-Systeme, Messwerte und Grenzen der Leistung
- § 7 Änderungen der Leistungen
- § 8 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
- § 9 Pflichten des Kunden
- § 10 Nutzerkonten und Nutzung für eigene Kunden
- § 11 Rechte an Software, Ergebnissen und Daten
- § 12 Freistellung
- § 13 Sperrung
- § 14 Mängel
- § 15 Haftung
- § 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- § 17 Vertraulichkeit
- § 18 Vertragsende, Datenexport und Anbieterwechsel
- § 19 Änderungen dieser AGB
- § 20 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen growResonance, Inhaber Lucas Würms, Lindenstraße 15, 88699 Frickingen (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Kunden über die Nutzung der unter growresonance.ai angebotenen Software-as-a-Service-Plattform (nachfolgend „Plattform“) und der damit verbundenen Leistungen.
(2) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind ausgeschlossen. Unternehmer sind auch Freiberufler und Selbstständige, wenn sie den Vertrag für ihre berufliche Tätigkeit schließen.
(3) Der Kunde bestätigt bei der Registrierung und bei jeder Bestellung, dass er den Vertrag als Unternehmer schließt. Der Anbieter kann einen Nachweis verlangen, etwa einen Handelsregisterauszug, eine Gewerbeanmeldung oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Trifft die Bestätigung nicht zu, kann der Anbieter den Vertragsschluss ablehnen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein schriftliches Angebot des Anbieters, gehen diesen AGB vor.
(5) Bestandteil jedes Vertrags ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV).
§ 2 Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Plattform über das Internet zur Nutzung bereit. Kern der Leistung ist die Messung und Auswertung, wie eine Marke in Antworten von KI-Sprachmodellen und KI-Suchfunktionen vorkommt (LLM-Visibility): Die Plattform stellt hinterlegte Prompts regelmäßig an KI-Dienste und wertet die Antworten nach Erwähnungen, Quellen, Wettbewerbern und Tonalität aus. Je nach gewähltem Plan gehören weitere Funktionen dazu, insbesondere ein technischer Website-Audit, die Erstellung und Überarbeitung von Texten mit KI-Unterstützung, Prompt-Recherche, Auswertungsberichte und Präsentationen, ein KI-Assistent sowie Anbindungen wie die Google Search Console und Schnittstellen für eigene Anwendungen des Kunden (z. B. MCP).
(2) Umfang und Grenzen der Leistungen je Plan, etwa die Zahl der Marken, Prompts und KI-Dienste sowie die Häufigkeit der Messung, ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisübersicht (siehe Preisübersicht bzw. Preisübersicht für Agenturen) oder aus dem Angebot.
(3) Der Anbieter veröffentlicht keine Inhalte automatisch auf Websites oder in Profilen des Kunden. Über jede Veröffentlichung entscheidet der Kunde selbst.
(4) Nicht geschuldet sind die Überlassung der Software zur Installation, die Herausgabe von Quellcode und individuelle Anpassungen der Plattform. Beratung, die Umsetzung von Maßnahmen und Betreuung schuldet der Anbieter nur, wenn sie gesondert vereinbart sind.
(5) Kostenlose Angebote, etwa der Sichtbarkeits-Check, der Pitch-Report oder der Leitfaden, stellt der Anbieter freiwillig bereit. Ein Anspruch auf ihre Verfügbarkeit besteht nicht; der Anbieter kann sie jederzeit ändern oder einstellen.
§ 3 Vertragsschluss und Testphase
(1) Mit der Registrierung, der Bestätigung nach § 1 Absatz 3 und der Annahme dieser AGB kommt ein kostenloser Testvertrag über sieben Tage zustande. Zahlungsdaten sind dafür nicht erforderlich. Der Testvertrag endet automatisch; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht dadurch nicht.
(2) Der Anbieter kann Funktionen, KI-Dienste und Mengen in der Testphase beschränken; der jeweilige Umfang ist in der Preisübersicht oder in der Anwendung beschrieben. Je Kunde ist eine Testphase vorgesehen. Mehrfache Registrierungen, um die Testphase zu verlängern, sind unzulässig; bei Missbrauch kann der Anbieter die Testphase beenden.
(3) Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen Plan und eine Laufzeit wählt, die Zusammenfassung bestätigt und den Bezahlvorgang bei Stripe abschließt. Eine laufende Testphase endet mit dem Kauf.
(4) Individuell vereinbarte Verträge (z. B. Usage Based) kommen mit der Annahme des Angebots in Textform zustande. Eine Testphase gilt dafür nur, wenn sie vereinbart ist.
(5) Der Anbieter kann Registrierungen und Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Vertragssprache ist Deutsch. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB werden abbedungen.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise (siehe Pricing-Seite). Der Kunde wählt bei Vertragsschluss entweder einen monatlich kündbaren Vertrag ohne Mindestlaufzeit oder eine Mindestlaufzeit von sechs oder zwölf Monaten; der Monatspreis sinkt mit der Länge der gewählten Laufzeit. Die Abrechnung erfolgt in allen Fällen ausschließlich monatlich im Voraus über Stripe; eine Jahres-Vorauszahlung wird nicht angeboten. Für individuell vereinbarte Verträge (Usage Based / Individualverträge) gelten die im schriftlichen Angebot vereinbarten Konditionen, insbesondere zu Preis, Laufzeit, Zahlungsziel und Zahlungsart (z. B. Rechnungsstellung mit vereinbartem Zahlungsziel oder Kartenzahlung). Das Angebot ist Bestandteil des jeweiligen Vertrags und geht dieser AGB im Kollisionsfall vor, soweit darin ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
Während der Mindestlaufzeit bleibt der vereinbarte Preis unverändert; die Regelung zur Umsatzsteuer im folgenden Absatz bleibt unberührt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit sowie bei monatlich kündbaren Verträgen kann der Anbieter den Preis auf den Preis anpassen, der dann auf der Pricing-Seite für denselben Plan in derselben Laufzeit-Variante (monatlich kündbar, sechs oder zwölf Monate) ausgewiesen ist. Der Anbieter teilt eine solche Preisänderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mit und nennt dabei den neuen Preis, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und das Kündigungsrecht des Kunden. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Preisänderung kündigen; in diesem Fall gilt bis zum Vertragsende der bisherige Preis. Vom Kunden selbst gebuchte Änderungen (z. B. ein Upgrade) werden zu den im Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisen abgerechnet. Rabatte gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur für den Zeitraum, für den sie gewährt wurden, bei Verträgen mit Mindestlaufzeit längstens bis zu deren Ende. Für individuell vereinbarte Verträge gilt dieser Absatz nur, soweit das Angebot es vorsieht.
Der Anbieter ist derzeit Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weist deshalb keine Umsatzsteuer aus. Alle genannten Preise sind Endpreise. Entfällt die Kleinunternehmerregelung während der Vertragslaufzeit, schuldet der Kunde ab diesem Zeitpunkt zusätzlich zum vereinbarten Preis die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Der Anbieter teilt dem Kunden diesen Zeitpunkt unverzüglich in Textform mit.
Die Entgelte sind jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats im Voraus fällig und werden über Stripe mit dem vom Kunden gewählten Zahlungsmittel eingezogen, bei individuellen Verträgen nach Rechnung. Der Kunde ist mit elektronischen Rechnungen einverstanden.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Das Recht zur Sperre nach § 13 bleibt unberührt. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht hat er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit richtet sich nach der bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit (§ 4) und beginnt mit der ersten Zahlung nach Ablauf der kostenlosen Testphase. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit möglich; eine während der Mindestlaufzeit erklärte Kündigung wird zum Ende der Mindestlaufzeit wirksam und kann bis dahin zurückgenommen werden. Bis zum Wirksamwerden behält der Kunde vollen Zugriff. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag nicht um eine weitere volle Laufzeit, sondern läuft auf unbestimmte Zeit monatlich weiter und ist dann jederzeit kündbar; die Kündigung wird zum nächsten Zahlungstermin wirksam (bei monatlicher Zahlung also spätestens nach einem Monat). Ein monatlich kündbarer Vertrag hat keine Mindestlaufzeit; er ist jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar. Wechselt der Kunde von einem monatlich kündbaren Vertrag auf eine Laufzeit von sechs oder zwölf Monaten, beginnt die Mindestlaufzeit mit dem Wechsel; der niedrigere Monatspreis gilt ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Ein Upgrade auf eine höhere Stufe ist jederzeit möglich und verlängert die Mindestlaufzeit nicht; eine Verlängerung der Laufzeit ist jederzeit möglich und senkt den Monatspreis ab dem Folgemonat. Ein Zahlungsverzug beendet den Vertrag nicht; die Zahlungspflicht für die Mindestlaufzeit bleibt bestehen.
Die Kündigung erfolgt über den dauerhaft erreichbaren Kündigungsweg in den Kontoeinstellungen (Bereich Billing) oder in Textform (z. B. per E-Mail an home@growresonance.ai).
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist, trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen § 9 verstößt oder die Bestätigung nach § 1 Absatz 3 nicht zutrifft.
§ 6 KI-Systeme, Messwerte und Grenzen der Leistung
(1) Die Leistungen werden mit KI-Systemen erbracht. Messwerte, Analysen, Empfehlungen, Berichte und Text-Entwürfe sind maschinell erzeugte Ausgaben von Sprachmodellen und KI-Diensten Dritter (derzeit insbesondere von Anthropic, OpenAI, Google und Perplexity). Solche Ausgaben können unvollständig, veraltet oder unrichtig sein.
(2) Antworten von KI-Diensten sind nicht reproduzierbar. Sie hängen unter anderem von Modellversion, Oberfläche oder Schnittstelle, Ort, Sprache, Zeitpunkt und Formulierung der Anfrage ab. Die Messwerte der Plattform sind deshalb Stichproben zu einem bestimmten Zeitpunkt; sie geben nicht wieder, was jede Nutzerin und jeder Nutzer eines KI-Dienstes sieht. Abweichungen zwischen Messwerten und eigenen Beobachtungen des Kunden sind kein Mangel.
(3) Der Anbieter schuldet nicht:
- eine bestimmte Erwähnung, Platzierung, Bewertung oder Sichtbarkeit in KI-Antworten oder Suchergebnissen;
- bestimmte Besuche, Anfragen, Umsätze oder andere wirtschaftliche Ergebnisse;
- die Eignung der vom Kunden gewählten oder von der Plattform vorgeschlagenen Prompts, Keywords und Maßnahmen für die Ziele des Kunden;
- eine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung.
Empfehlungen der Plattform sind Hinweise; ob und wie er sie umsetzt, entscheidet der Kunde in eigener Verantwortung.
(4) Die Qualität der Ergebnisse hängt von den Angaben des Kunden ab, insbesondere von Marke, Website, Wettbewerbern, Zielmärkten und Prompts.
(5) Verfügbarkeit, Verhalten, Bedingungen und Preise der KI-Dienste und Datenquellen Dritter liegen außerhalb des Einflusses des Anbieters. Der Anbieter darf die eingesetzten Sprachmodelle, KI-Dienste und Datenanbieter, die Art der Abfrage (z. B. über Programmierschnittstellen oder über die öffentlichen Oberflächen der Dienste) und die Messmethode nach billigem Ermessen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn dies der Weiterentwicklung, der Qualität der Messung, rechtlichen Vorgaben oder Änderungen bei Dritten dient und die in § 2 Absatz 1 beschriebene Kernleistung erhalten bleibt. Stellt ein Dritter einen Dienst ein oder schränkt er ihn ein, informiert der Anbieter den Kunden und bemüht sich um gleichwertigen Ersatz. Entfällt ein KI-Dienst, der nach der Preisübersicht ausdrücklich zum Plan des Kunden gehört, dauerhaft ersatzlos, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen.
(6) Veröffentlicht der Kunde Inhalte, die mit der Plattform erzeugt wurden, können ihn eigene Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten treffen, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO). Prüfung und Einhaltung dieser Pflichten obliegen dem Kunden. Welche KI-Systeme der Anbieter wofür einsetzt, weist der KI-Transparenzhinweis aus.
(7) Texte und andere Inhalte aus der Plattform prüft der Kunde vor jeder Verwendung auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Rechte Dritter, insbesondere auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte. Für ihre Veröffentlichung und Verwendung ist allein der Kunde verantwortlich.
§ 7 Änderungen der Leistungen
(1) Der Anbieter entwickelt die Plattform laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, soweit die Kernleistung nach § 2 Absatz 1 und der vereinbarte Umfang des Plans erhalten bleiben und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters zumutbar ist. Zumutbar sind insbesondere Änderungen, die rechtlich oder behördlich geboten sind, der Sicherheit dienen, auf Änderungen bei Diensten Dritter nach § 6 Absatz 5 beruhen oder die Bedienung verbessern.
(2) Schränkt eine Änderung die Nutzung für den Kunden wesentlich ein, kündigt der Anbieter sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann bis zum Wirksamwerden der Änderung auf diesen Zeitpunkt kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(3) Als Vorschau oder Beta gekennzeichnete Funktionen gehören nicht zur vereinbarten Leistung. Der Anbieter kann sie jederzeit ändern oder einstellen.
§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresmittel an, gemessen am Übergang des Rechenzentrums zum Internet. Nicht als Ausfall gelten geplante Wartungen, Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen des Internets und von KI-Diensten und Datenquellen Dritter), und Störungen, die der Kunde verursacht. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart ist (SLA).
(2) Geplante Wartungen kündigt der Anbieter nach Möglichkeit 24 Stunden vorher an und legt sie in nutzungsarme Zeiten. Dringende Sicherheitsupdates darf er ohne Ankündigung einspielen.
(3) Messläufe können sich durch Störungen bei KI-Diensten verzögern, einzelne Abfragen können ausfallen. Der Anbieter wiederholt fehlgeschlagene Abfragen nach Möglichkeit. Einzelne verspätete oder ausgefallene Abfragen sind kein Mangel, solange die Messung im jeweiligen Abrechnungsmonat im Wesentlichen stattfindet.
(4) Ereignisse höherer Gewalt befreien die Parteien für ihre Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Arbeitskämpfe bei Dritten, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle von Strom, Internet, Rechenzentren oder KI-Diensten Dritter sowie Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen. Dauert ein solches Ereignis länger als 30 Tage, können beide Parteien den Vertrag kündigen.
§ 9 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde nutzt die Plattform nur für rechtmäßige geschäftliche Zwecke und im Rahmen dieser AGB.
(2) Er hält Zugangsdaten sowie API- und MCP-Schlüssel geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter (außer nach § 10) und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Jeder Zugang gehört zu einer Person; mehrere Personen dürfen sich keinen Zugang teilen.
(3) Der Kunde gibt nur Inhalte und Daten ein, zu deren Nutzung er berechtigt ist, etwa Prompts, Markennamen, URLs, Dateien und Verbindungen zu Datenquellen. Personenbezogene Daten Dritter gibt er nur ein, wenn eine Rechtsgrundlage besteht und die Daten für den Zweck erforderlich sind; in Prompts vermeidet er sie, soweit möglich. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) gibt er nicht ein.
(4) Unzulässig ist insbesondere:
- die Plattform zu dekompilieren oder auf andere Weise zurückzuentwickeln, soweit das Gesetz dies nicht zwingend erlaubt;
- Inhalte oder Daten der Plattform automatisiert auszulesen, außer über die angebotenen Schnittstellen;
- Schutzmaßnahmen, Nutzungsgrenzen oder die Abrechnung zu umgehen;
- die Plattform übermäßig zu belasten oder ohne vorherige Zustimmung in Textform Sicherheitstests durchzuführen;
- die Plattform oder ihre Ergebnisse zu nutzen, um ein konkurrierendes Angebot zu entwickeln oder KI-Modelle dafür zu trainieren;
- den Zugang Dritten zu überlassen oder weiterzuverkaufen, außer nach § 10;
- Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
(5) Verbindet der Kunde Dienste Dritter mit der Plattform, etwa die Google Search Console oder einen eigenen KI-Client über MCP, gelten dafür zusätzlich die Bedingungen dieser Dienste. Der Kunde stellt sicher, dass er zu der Verbindung berechtigt ist.
§ 10 Nutzerkonten und Nutzung für eigene Kunden
(1) Lässt der Plan mehrere Nutzer zu, kann der Kunde Teammitglieder in seine Organisation einladen. Er stellt sicher, dass er zur Einladung berechtigt ist, insbesondere dass er die E-Mail-Adressen dafür verwenden darf, und dass die Teammitglieder diese AGB und geltendes Recht einhalten. Handlungen der Teammitglieder muss sich der Kunde zurechnen lassen.
(2) Nutzt der Kunde die Plattform als Agentur für eigene Kunden (Endkunden), etwa für Berichte oder Inhalte, bleibt er alleiniger Vertragspartner des Anbieters. Er darf die Ergebnisse an seine Endkunden weitergeben (§ 11 Absatz 3). Endkunden erhalten Zugang nur über die dafür vorgesehenen Funktionen, etwa Freigabe-Links oder Berichte mit eigenem Branding; Zugangsdaten darf der Kunde nicht an Endkunden weitergeben.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er Daten seiner Endkunden in der Plattform verarbeiten darf, und schließt, soweit erforderlich, eigene Verträge zur Auftragsverarbeitung mit ihnen. Für die Beziehung zu seinen Endkunden ist allein der Kunde verantwortlich; Endkunden erwerben aus diesem Vertrag keine eigenen Ansprüche gegen den Anbieter.
§ 11 Rechte an Software, Ergebnissen und Daten
(1) Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, ihren Methoden, Bewertungsmodellen, Vorlagen und Texten bleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform für eigene geschäftliche Zwecke und nach § 10 für eigene Kunden zu nutzen.
(2) Die Daten, die der Kunde eingibt oder verbindet (Kundendaten), bleiben beim Kunden. Er räumt dem Anbieter das Recht ein, sie zu speichern, zu verarbeiten und an die im AVV genannten Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
(3) Berichte, Texte, Exporte und Auswertungen, die die Plattform für den Kunden erzeugt (Ergebnisse), darf der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen, bearbeiten, veröffentlichen und an Dritte weitergeben, auch nach Vertragsende. Soweit dem Anbieter daran Rechte zustehen, räumt er sie dem Kunden in diesem Umfang ein. Layouts und Gestaltungsvorlagen der Berichte bleiben beim Anbieter; der Kunde darf sie als Teil der Ergebnisse nutzen. KI-erzeugte Inhalte sind möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt, und ähnliche Ergebnisse können auch für andere Kunden entstehen; ein ausschließliches Recht daran erwirbt der Kunde nicht.
(4) Der Anbieter darf aus der Nutzung der Plattform und aus Messergebnissen zusammengefasste statistische Daten bilden und nutzen, etwa für Branchenvergleiche, Marktstudien und die Verbesserung der Plattform, wenn daraus weder der Kunde noch seine Marken noch einzelne Personen erkennbar sind. Kundendaten gibt der Anbieter außerhalb der Auftragsverarbeitung nicht an Dritte weiter und nutzt sie nicht zum Training von KI-Modellen.
(5) Vorschläge und Rückmeldungen des Kunden zur Plattform darf der Anbieter ohne Vergütung und ohne Einschränkung verwenden.
(6) Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
§ 12 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer Verletzung ihrer Rechte oder wegen eines Rechtsverstoßes geltend machen, soweit die Ansprüche auf Inhalten oder Daten beruhen, die der Kunde eingegeben hat, oder auf einer Nutzung der Plattform oder ihrer Ergebnisse durch den Kunden entgegen diesen AGB oder geltendem Recht, und soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Abstimmung mit ihm an und gibt ihm Gelegenheit, sie abzuwehren.
§ 13 Sperrung
(1) Der Anbieter darf den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 9 oder gegen geltendes Recht vorliegen, wenn ein Zugang missbraucht oder kompromittiert erscheint oder die Sicherheit der Plattform gefährdet ist, oder wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug ist und der Anbieter die Sperre zuvor mit einer Frist von mindestens sieben Tagen in Textform angekündigt hat.
(2) Bei einem Verstoß oder einer Gefährdung informiert der Anbieter den Kunden vor der Sperre, soweit dies zumutbar ist und die Abwehr der Gefahr nicht behindert, sonst unverzüglich danach. Die Sperre beschränkt sich nach Möglichkeit auf die betroffenen Funktionen und endet, sobald ihr Grund entfallen ist.
(3) Hat der Kunde den Grund der Sperre zu vertreten, bleibt er zur Zahlung der Entgelte verpflichtet.
§ 14 Mängel
(1) Für Mängel der Plattform gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an.
(4) Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist, nach seiner Wahl durch Korrektur, Umgehungslösung oder eine neue Version. Eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Abweichungen nach § 6 Absatz 2 und § 8 Absatz 3 sind kein Mangel. Schadensersatz wegen eines Mangels richtet sich nach § 15.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist zudem je Schadensfall auf die Summe der Entgelte begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an den Anbieter gezahlt hat, mindestens jedoch auf 5.000 Euro. Für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres zusammen ist sie auf das Doppelte dieses Betrags begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(5) Für unentgeltliche Leistungen, insbesondere in der Testphase und bei kostenlosen Angeboten, haftet der Anbieter nur in den Fällen des Absatzes 1.
(6) Ansprüche auf Schadensersatz nach Absatz 2 verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(7) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit ihnen nicht verbunden.
§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Verarbeitet der Kunde mit der Plattform personenbezogene Daten, für die er verantwortlich ist, etwa Daten eigener Endkunden, Empfänger von Berichten oder Personen in Prompts und Dokumenten, verarbeitet der Anbieter sie in seinem Auftrag. Dafür gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; er wird mit der Annahme dieser AGB geschlossen.
(2) Daten, die der Anbieter für eigene Zwecke verarbeitet, etwa für Konto, Abrechnung, Sicherheit und Kommunikation, verarbeitet er als Verantwortlicher. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
(3) Für die Rechtmäßigkeit der Daten, die er in die Plattform eingibt, ist der Kunde selbst verantwortlich.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Vertraulich sind alle nicht öffentlichen Informationen, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar vertraulich sind, insbesondere Kundendaten, Ergebnisse, individuelle Konditionen und nicht öffentliche Informationen über die Plattform.
(2) Das gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die sie unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erhalten hat, oder die sie aufgrund Gesetzes oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss; im letzten Fall informiert sie die andere Partei vorher, soweit zulässig.
(3) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater und, soweit erforderlich, an Unterauftragsverarbeiter weitergeben.
(4) Die Pflicht gilt für drei Jahre über das Vertragsende hinaus, für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie sie Geschäftsgeheimnisse sind.
§ 18 Vertragsende, Datenexport und Anbieterwechsel
(1) Nach dem Ende eines kostenpflichtigen Vertrags oder der Testphase pausiert der Anbieter Messungen und KI-Funktionen. Vorhandene Daten bleiben im Nur-Lese-Zugriff sichtbar, solange das Konto besteht.
(2) Der Kunde kann Ergebnisse jederzeit über die Exportfunktionen der Plattform sichern, etwa Berichte als PDF und Artikel als HTML. Auf Anfrage in Textform stellt der Anbieter dem Kunden innerhalb von 30 Tagen alle exportierbaren Daten (Absatz 4) in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV oder JSON) bereit.
(3) Der Kunde kann sein Konto jederzeit in den Kontoeinstellungen löschen oder die Löschung verlangen. Der Anbieter darf die Daten eines Kontos ohne laufenden Vertrag zwölf Monate nach Vertragsende löschen, wenn er dies mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt hat. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
(4) Der Kunde kann nach der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) jederzeit verlangen, zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung zu wechseln oder seine exportierbaren Daten zu exportieren oder zu löschen. Dafür gilt:
- Die Frist für das Verlangen beträgt zwei Monate. Danach beginnt ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Tagen, in dem der Anbieter die Leistungen weiter erbringt und den Wechsel angemessen unterstützt, insbesondere durch den Export nach Absatz 2.
- Ist der Wechsel in diesem Zeitraum technisch nicht möglich, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Werktagen nach dem Verlangen mit Begründung mit und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten.
- Exportierbar sind alle Daten, die der Kunde eingegeben hat oder die für ihn erzeugt wurden, insbesondere Marken, Wettbewerber, Standorte, Märkte, Prompts, Antworten der KI-Dienste mit Quellen, Messwerte, Berichte, Artikel, Audit-Ergebnisse und Einstellungen. Nicht dazu gehören Software, Algorithmen, Bewertungsmodelle und interne Protokolle des Anbieters sowie Daten, deren Herausgabe Geschäftsgeheimnisse des Anbieters oder Rechte Dritter verletzen würde.
- Nach dem Übergangszeitraum kann der Kunde seine Daten mindestens 30 Tage lang abrufen. Danach löscht der Anbieter die exportierbaren Daten vollständig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Der Vertrag endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels; der Anbieter bestätigt dies in Textform. Die bis zum Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit geschuldeten Entgelte bleiben unberührt. Entgelte für den Wechsel selbst erhebt der Anbieter nicht.
§ 19 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, geänderter technischer Rahmenbedingungen, neuer Funktionen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Preise und Hauptleistungspflichten ändert der Anbieter nicht auf diesem Weg; für Preise gilt § 4, für Leistungen § 7.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf die Frist und die Folge seines Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung besonders hin.
(3) Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB weiter. Beide Parteien können den Vertrag dann auf den Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens kündigen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Sitz des Anbieters (88699 Frickingen). Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Absprachen haben Vorrang (§ 305b BGB).
(4) Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.